In Brandenburg wurde eine neue Hundehalteverordnung eingeführt, die nicht mehr auf die Rasse von Hunden abzielt, sondern auf deren tatsächliches Verhalten. Diese innovative Maßnahme stieß auf positive Resonanz bei Hundefreunden und Politikern gleichermaßen.
Seit Juli gilt in Brandenburg die neue Hundehalteverordnung, die die Liste gefährlicher Rassehunde abschafft. Anstelle einer pauschalen Zuordnung basiert die Entscheidung über die Gefährlichkeit der Hunde nun auf ihrem tatsächlichen Verhalten. Diese fortschrittliche Herangehensweise wird von Hundefreunden und Politikern gleichermaßen begrüßt, da sie eine individuelle Bewertung ermöglicht.
Die neue Regelung in Brandenburg, die Hunde nicht mehr aufgrund ihrer Rasse vorverurteilt, wird als wegweisend angesehen. Sie erlaubt eine differenzierte Beurteilung der Tiere basierend auf ihrem Verhalten, was zu einer positiven Entwicklung im Umgang mit Hunden führt.