In Brandenburg gibt es bisher keine Anträge für den Cannabisanbau von Vereinen, obwohl diese gemeinschaftlich Cannabis anbauen dürfen. Das Gesundheitsministerium geht davon aus, dass in absehbarer Zeit nur wenige Anträge eingehen werden. Zuständig für die Genehmigung von Cannabis-Anbauvereinigungen in Brandenburg ist das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG). Um diese Aufgaben zu bewältigen, werden drei neue Stellen geschaffen.
Anbauvereine müssen umfangreiche Nachweise erbringen und entsprechende Vorbereitungen treffen, um eine Genehmigung zu erhalten. Bisher wurde lediglich ein einzelner Antrag aus Berlin eingereicht, der für den Anbau von Cannabis über die Bezirksämter in Berlin gestellt wurde. Für die Antragstellung stellt das Landesamt ein Online-Formular bereit.
Die Erfahrungen im Umgang mit Anträgen für Cannabisanbauvereinigungen in Deutschland sind begrenzt, da die Prozesse und Voraussetzungen hierfür noch in der Entwicklungsphase sind. Insbesondere in Brandenburg befindet sich dieses Verfahren noch im Anfangsstadium.