Das Landgericht Halle hat den AfD-Politiker Björn Höcke wegen der Verwendung einer verbotenen Nazi-Parole zu einer Geldstrafe verurteilt. Höcke soll bewusst die Wortfolge „Alles für Deutschland“ mit Bezug zum Slogan der nazistischen Terrortruppe verwendet haben, urteilte das Gericht. Er muss eine Geldstrafe von 13.000 Euro zahlen und 100 Tagessätze von je 130 Euro. Der Staatsanwalt forderte eine Freiheitsstrafe und behauptete, dass Höcke über einen „fundierten NS-Sprachschatz“ verfügt. Höcke verteidigte sich teils selbst und stellte die Neutralität eines Zeugen in Frage. Trotz seiner Verteidigungsversuche blieb das Landgericht Halle unbeirrt und sprach das Urteil aus. Die Anklage und die Forderung nach einer Freiheitsstrafe zeigen die Ernsthaftigkeit des Falls. Es bleibt jedoch unklar, ob Höcke tatsächlich die Worte in vollem Bewusstsein der historischen Bedeutung verwendet hat.
AfD-Politiker Björn Höcke verurteilt: Geldstrafe wegen Verwendung von Nazi-Parole
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Carolin Becker
Carolin Becker ist Redakteurin beim Brandenburger Bote und schreibt über gesellschaftliche Themen und lokale Ereignisse. Mit ihrem Blick für Details beleuchtet sie die Menschen und Geschichten aus der Region.