Sachsens Innenminister kritisiert das neue Selbstbestimmungsgesetz und warnt vor Sicherheitsrisiken. Das Gesetz, das es Trans-, intergeschlechtlichen und nicht binären Menschen ermöglicht, ihren Geschlechtseintrag und ihre Vornamen im Personenstandsregister durch eine einfache mündliche Erklärung zu ändern, soll am 1. November 2024 in Kraft treten. Die Kritik von Sachsens Innenminister und dem Innenausschuss der Länderkammer konzentriert sich auf Bedenken bezüglich der Identitätsverschleierung von Straftätern und Sicherheitsüberprüfungen im Zusammenhang mit Namens- und Geschlechtsänderungen. Sachsen fordert eine einwandfreie Identifikation von Personen und hat bei der Sitzung am Freitag interveniert. Es wird eine automatische Übermittlungspflicht an die Sicherheitsbehörden bei Namens- und Geschlechtsänderungen gefordert. Darüber hinaus wird die Bundesregierung gebeten, bis Ende 2024 eine entsprechende Regelung vorzulegen, die Änderungen des Geschlechtseintrages im Rahmen einer Reform des Namensrechts mitregelt.
Sachsen besteht auf Überarbeitungen des Selbstbestimmungsgesetzes
Tipp der Redaktion
Sophie Müller
Sophie Müller ist Journalistin beim Brandenburger Bote, spezialisiert auf Bildung und Soziales. Sie setzt sich in ihren Artikeln für die Chancengleichheit und die Entwicklung des Bildungssystems ein.