Die EU-Verordnung zu den Fahrgastrechten hat Auswirkungen auf die Erstattung bei Verspätungen von Bahnreisen. Externe Ursachen führen nicht mehr zu Erstattungen, während Bahnverspätungen ab 60 Minuten eine Erstattung vorsehen. Eine verkürzte Frist für Beschwerden und die Entwicklung von Baustellen führen zu weiteren Engpässen und Verspätungen.
Verspätungen ab 60 Minuten bei Bahnreisen führen zu Erstattungen. Externe Ursachen wie Witterungsverhältnisse oder Personen im Gleis führen nicht mehr zu Erstattungen. Die Frist für Beschwerden bei Bahnfahrten wurde auf drei Monate verkürzt. Baustellen und überalterte Infrastruktur führen zu Engpässen und Verspätungen.
Bahnreisende müssen sich an die neuen Regelungen der EU-Verordnung halten, insbesondere in Bezug auf die Erstattungen bei Verspätungen. Die Entwicklung von Baustellen und Engpässen wird weiterhin zu Unannehmlichkeiten für Bahnreisende führen.