Das Berufungsverfahren der AfD gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz endet am Montag mit einem Urteil. Die Partei hat gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz geklagt, und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster könnte weitreichende Folgen haben.
Der Rechtsstreit zwischen AfD und Verfassungsschutz nähert sich seinem Höhepunkt. Die AfD und ihre Jugendorganisation, die Junge Alternative, klagen vehement gegen die Einstufung als Rechtsextremismus-Verdachtsfall. Das Berufungsverfahren, das auf ein Kölner Urteil folgt, hat die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich gezogen. Besondere Brisanz erhält der Fall durch den wachsenden Einfluss des völkisch-nationalistischen Teils der AfD, der möglicherweise zu einer Hochstufung zur ‚gesichert extremistischen Bestrebung‘ führen könnte.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Entscheidungsgewalt, ob die Beobachtung der AfD durch den Verfassungsschutz rechtmäßig ist. Die Einschätzung des Gerichts könnte wegweisend sein für die Einstufung und Beobachtung der AfD. Besonders interessant ist die mögliche Hochstufung zur ‚gesichert extremistischen Bestrebung‘. Die Nutzung nachrichtendienstlicher Mittel durch das Bundesamt für Verfassungsschutz und die Prozessverschleppungstaktik der AfD-Anwälte werfen weitere rechtliche Probleme auf, die politische Auswirkungen haben könnten. Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster wird mit Spannung erwartet und könnte weitreichende Folgen für die AfD und die politische Landschaft in Deutschland haben.