Der Deutsche Richterbund hat die Ampelkoalition aufgefordert, sich auf eine Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen zu einigen, um die Ermittlungen gegen Kindesmissbrauch zu erleichtern. Nach Ansicht des Richterbunds ist die IP-Adresse oft der schnellste Ermittlungsansatz bei Internet-Straftaten wie Kinderpornografie.
Die Ampelkoalition hatte sich zuvor auf das Quick-Freeze-Verfahren geeinigt, das der Richterbund als keine gleichwertige Alternative betrachtet. Die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen ist ein kontroverses Thema, bei dem verschiedene politische Akteure und Interessengruppen unterschiedliche Standpunkte vertreten.
Der Bundesrat befasst sich mit einem hessischen Vorschlag zur Einführung der Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen, während die Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) die Maßnahme befürwortet. Kritiker äußern jedoch juristische Bedenken gegen die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen.
Der Europäische Gerichtshof erlaubt die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen selbst zur Verfolgung weniger schwerer Straftaten. In diesem Kontext fordert der Richterbund die Ampelkoalition auf, kluge Kompromisse im Interesse der Bürgerinnen und Bürger zu finden und sich auf eine rechtsstaatlich eingehegte, auf vier Wochen befristete Speicherpflicht für IP-Adressen zu einigen.
Die Einführung einer Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen wird von einigen Befürwortern und Kritikern juristisch diskutiert und steht zur Debatte.