Die Stadt Brandenburg an der Havel hat Hinweise des Ordnungsamtes zum Umgang mit Feuerwerkskörpern veröffentlicht und bittet die Bevölkerung um Beachtung der Sicherheitsregeln. Der Verkauf von Feuerwerksartikeln ist in diesem Jahr vom Montag, 29. Dezember 2025, bis einschließlich Mittwoch, 31. Dezember 2025 erlaubt. Ziel der Hinweise ist es, Unfälle und Brände beim Jahreswechsel zu vermeiden.
Verkaufszeiten und Nutzungsregelungen
Feuerwerksartikel dürfen nach Angaben der Stadt nur in dem genannten Verkaufszeitraum angeboten werden. Das Abbrennen ist ausschließlich am 31. Dezember 2025 und am 1. Januar 2026 ganztägig gestattet. Feuerwerkskörper der Klasse 2 dürfen nur von volljährigen Personen besessen und verwendet werden. Händler und Eltern sind verpflichtet, Minderjährigen keinen Zugang zu diesen Artikeln zu verschaffen.
Die Ordnungsbehörde empfiehlt, nur zugelassene Produkte zu verwenden. Als Orientierung dient die CE Kennzeichnung, zum Beispiel 0589 F2 XXXX. Auf den Verpackungen sind zudem Sicherheitshinweise aufgedruckt, die vor dem Gebrauch zu beachten sind.
Verbote und sichere Handhabung
Das Abbrennen von Pyrotechnik ist nur im Freien und von einem sicheren Startplatz aus zulässig. In der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinderheimen, Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden und Anlagen ist das Zünden verboten. Feuerwerkskörper dürfen bei der Zündung nicht in der Hand gehalten werden. Blindgänger sind auf keinen Fall ein zweites Mal zu verwenden.
Vorsorge, Tier- und Nachbarschaftsschutz
Balkone und Terrassen sollten vor dem Zünden geräumt werden, Fenster sind geschlossen zu halten und Mülltonnen sind zu verschließen. Eine Sicherung des Hausbriefkastens kann sinnvoll sein, um Schäden durch funkenfliegende Teile zu vermeiden. Tierhalter werden gebeten, ihre Tiere in geschützten Räumen oder Ställen unterzubringen und Maßnahmen zu treffen, um Stress zu vermindern.
Verhalten im Notfall und gegenseitige Rücksichtnahme
Beim Verlassen von Wohnung oder Haus sind offenes Licht und Feuer zu löschen. Treten Brände oder Unfälle auf, soll Ruhe bewahrt und sofort der Notruf 112 alarmiert werden. Die Stadt appelliert darüber hinaus an gegenseitige Rücksichtnahme: Der Jahreswechsel soll so gestaltet werden, dass niemand geschädigt, gefährdet, behindert oder übermäßig belästigt wird.
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