Donnerstag, 21.11.2024

Was folgt nach dem Krankengeld? Die entscheidenden Schritte im Überblick

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Sebastian Wolf
Sebastian Wolf
Sebastian Wolf ist investigativer Journalist beim Brandenburger Bote. Er recherchiert tiefgründig über politische und gesellschaftliche Missstände und setzt sich für Aufklärung und Transparenz ein.

Das Krankengeld wird für höchstens 78 Wochen innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren gezahlt, vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit besteht weiterhin. In diesem Zeitraum übernimmt in der Regel die Krankenkasse, häufig die AOK, die Krankengeldzahlungen, sofern ein Nachweis über die fortwährende Arbeitsunfähigkeit erbracht wird. Nach Ablauf dieser 78 Wochen erlischt der Anspruch auf Krankengeld, und der Arbeitgeber sollte über den Gesundheitszustand des Mitarbeiters informiert werden. Es kann sinnvoll sein, sich eine Beratung einzuholen, um mögliche Alternativen zu prüfen, etwa die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente oder die Planung der Rückkehr ins Berufsleben.

Was passiert nach 78 Wochen?

Nach 78 Wochen Arbeitsunfähigkeit endet in der Regel der Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. Ab diesem Zeitpunkt werden die meisten Arbeitnehmer als „ausgesteuert“ betrachtet. Dies bedeutet, dass die Zahlung des Krankengeldes nicht mehr erfolgt und der Versicherte sich um alternative finanzielle Unterstützung kümmern muss. In vielen Fällen kann ein Anspruch auf Arbeitslosengeld bestehen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Dauer der Zahlung von Arbeitslosengeld hängt von der vorherigen Erwerbstätigkeit und der beitragsrechtlichen Situation ab.

Optionen bei Langzeitkrankheit

Langzeiterkrankte, die Krankengeld beziehen, haben verschiedene Optionen, die es zu berücksichtigen gilt. Ein mögliches Modell ist das Hamburger Modell, welches eine stufenweise Rückkehr in das sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnis ermöglicht. Dies kann eine sinnvolle Alternative zum Antrag auf Arbeitslosengeld (ALG 1) darstellen, falls der Wiedereinstieg in den Beruf nicht sofort gelingt. Bei längerfristiger Erwerbsminderung kann zudem die Erwerbs­minderungs­rente relevant werden. Eine AU-Nachfolgebescheinigung muss rechtzeitig beantragt werden, damit innerhalb der Wochenfrist nahtlos Leistungen bereitgestellt werden. Arbeitgeber spielen ebenfalls eine wichtige Rolle, um die Rückkehr zur Arbeit zu unterstützen.

Erwerbsminderungsrente beantragen

Wenn die Arbeitsunfähigkeit länger andauert, stellt sich die Frage, was nach dem Krankengeld kommt. Der Antrag auf Erwerbsminderungsrente ist oft der nächste Schritt. Dabei ist es wichtig, dass Sie sich frühzeitig bei Ihrer Krankenkasse beraten lassen. Diese können Ihnen helfen, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen. Sozialverbände bieten ebenfalls Unterstützung, insbesondere bei Fragen zur Reha und zur Einschätzung Ihrer Erwerbsfähigkeit. Bei einer Krankheit oder einem Unfall kann die Erwerbsminderungsrente als Lohnersatzleistung dienen, wenn die Lohnfortzahlung endet. Informieren Sie sich rechtzeitig, um finanzielle Engpässe zu vermeiden.

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