Der Bundesgerichtshof hat das zweite Urteil gegen den Steueranwalt Hanno Berger im Zusammenhang mit dem Cum-Ex-Skandal bestätigt. Berger spielte eine bedeutende Rolle bei den Steuertricks und wurde zu Haftstrafen verurteilt. Seine Revision gegen das Urteil des Landgerichts Wiesbaden wurde abgelehnt, und der Bundesgerichtshof bestätigte auch die Einziehung der Taterträge in Höhe von insgesamt 1,1 Millionen Euro an den Staat.
Weitere Verfahren gegen Beteiligte am Cum-Ex-Skandal laufen am Landgericht Bonn, während Berger voraussichtlich mehr als acht Jahre im Gefängnis verbringen wird.