In einem Entschädigungsstreit zwischen der Deutsche Bank und ehemaligen Postbank-Aktionären hat das Oberlandesgericht Köln den Klägern Recht gegeben. Dies bedeutet, dass die Deutsche Bank nun mehr Geld an die ehemaligen Postbank-Aktionäre zahlen muss. Der Streit entstand nach der Übernahme der Postbank im Jahr 2010, als Unstimmigkeiten über die angemessene Entschädigung für Minderheitsaktionäre auftraten.
Die Deutsche Bank hatte bereits Rückstellungen gebildet, um mögliche Nachzahlungen abzudecken. Die Kläger forderten 57,25 Euro pro Aktie statt der ursprünglichen 25 Euro. Trotz des Gerichtsurteils konnte die Deutsche Bank im dritten Quartal einen höheren Gewinn verbuchen. Es sind jedoch weitere Klagen in dieser Angelegenheit noch anhängig.
Das Urteil zugunsten der ehemaligen Postbank-Aktionäre hat finanzielle Auswirkungen auf die Deutsche Bank. Trotz des Rechtsspruchs bleibt die Bank auf Kurs mit ihren Zielen für die Zukunft und konnte im dritten Quartal einen Gewinnanstieg verzeichnen.