Samstag, 23.11.2024

Beyoncé: Angebliches Abkupfern bei einem Song

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Sophie Müller
Sophie Müller
Sophie Müller ist Journalistin beim Brandenburger Bote, spezialisiert auf Bildung und Soziales. Sie setzt sich in ihren Artikeln für die Chancengleichheit und die Entwicklung des Bildungssystems ein.

Eine Musikgruppe aus New Orleans, Da Showstoppaz, reicht Klage gegen Beyoncé ein und behauptet, dass Teile ihres Hits ‚Break My Soul‘ unrechtmäßig verwendet wurden. Die Gruppe wirft Beyoncé vor, Teile ihres Songs ‚Explode‘ gesampelt zu haben, der wiederum Texte aus dem Lied ‚Release a Wiggle‘ verwendet. Dies sei ein Verstoß gegen das Urheberrecht.

Die Urheberrechtsklage wurde in Louisiana eingereicht, und neben Beyoncé sind auch Big Freedia, Sony Music und Jay-Z in die Klage verwickelt. Da Showstoppaz fordert Anerkennung, Vergütungsrechte an ‚Break My Soul‘ und ‚Explode‘, sowie Tantiemen für künftige Lizenzen an den Songs.

Da Showstoppaz hat bisher keine Anerkennung oder Vergütung für ‚Break My Soul‘ und ‚Explode‘ erhalten, obwohl diese Songs beträchtliche Gewinne erzielt haben. Die Gruppe fordert daher eine angemessene Vergütung und Tantiemen für ihre Rechte.

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