In einem Geflügelbetrieb im Landkreis Havelland wurde am 19. Dezember der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt. Als Folge wurden nach europäischem Tierseuchenrecht Schutz und Überwachungszonen eingerichtet. Weil der betroffene Bestand nahe an Potsdam liegt, gelten Sicherheitsauflagen auch in mehreren Ortsteilen der Landeshauptstadt.
Ausmaß der Zonen und betroffene Stadtteile
Die Schutzzone erstreckt sich in einem Radius von drei Kilometern um den betroffenen Bestand, die Überwachungszone in einem Radius von zehn Kilometern. In Potsdam sind vollständig betroffen die Ortsteile Uetz, Paaren, Satzkorn, Grube und Marquardt. Teilweise betroffen sind die Ortsteile Fahrland, Golm, Bornim und Kartzow. Eine interaktive Karte mit den genauen Abgrenzungen ist verfügbar unter https://potsdam.de/tierseuchenkarte.
Vorgeschriebene Maßnahmen für Halter
Die Landeshauptstadt Potsdam hat eine Tierseuchenallgemeinverfügung erlassen, die eine Reihe konkreter Pflichten und Verbote festlegt. Geflügelhalter müssen der Veterinär und Lebensmittelüberwachung die aktuelle Zahl der gehaltenen Vögel melden, ergänzt um Nutzungsart und Standort. Die Meldung kann online erfolgen.
Halter sind verpflichtet, ihre Tiere vor Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Die bereits angeordnete Stallpflicht für Geflügel gilt seit dem 28. Oktober 2025 per Allgemeinverfügung. Darüber hinaus sind tägliche Gesundheitskontrollen durch den Halter durchzuführen und Auffälligkeiten unverzüglich an die Veterinär und Lebensmittelüberwachung zu melden. Weitere Vorgaben umfassen verschärfte Biosicherheitsmaßnahmen, Anordnungen zum sicheren Umgang mit verendeten Tieren sowie Verbote für das Verbringen von Eiern, lebendem Geflügel und Geflügelfleisch. Geflügelausstellungen und Geflügelmärkte sind untersagt.
Dauer der Maßnahmen, Kontrolle und Hinweise
Die Allgemeinverfügung zu Schutz und Überwachungszonen erscheint im Sonderamtsblatt Nr. 24 am 19. Dezember und ist unter www.potsdam.de/amtsblatt einsehbar. Die Anordnungen und die Zonen bleiben mindestens 30 Tage in Kraft und gelten so lange, bis die Landeshauptstadt sie aufhebt. Für eine Aufhebung ist vorgesehen, dass das zuständige Veterinäramt durch unangekündigte Kontrollen die Seuchenfreiheit der Geflügelhaltungen überprüft. Geflügelhalter sind zur Unterstützung und Mitarbeit verpflichtet.
Wichtige Hinweise für Halter sind in einem Merkblatt des Veterinäramts Potsdam zusammengefasst und online abrufbar unter www.potsdam.de/veterinaerwesen. Fundmeldungen zu toten Wildvögeln nimmt das Veterinäramt per E Mail an veterinaerwesen@rathaus.potsdam.de oder telefonisch unter 0331 289 1817 entgegen. An den wichtigsten Zu und Durchfahrtsstraßen werden die Grenzen der Restriktionszonen durch Schilder kenntlich gemacht.
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