Zwei Ingenieure wurden wegen Korruption beim Bau des Museum Barberini in Potsdam verurteilt. Einer der Ingenieure erhielt eine Bewährungsstrafe und muss Geldstrafen zahlen, während der andere eine Geldstrafe zahlen und Einkünfte aus unlauteren Absprachen zurückgeben muss.
Ein Bauingenieur wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt, da er Bestechungsgelder für Insider-Informationen aus dem Ausschreibungsverfahren gefordert hatte. Die Auftragsvergaben im Wert von neun Millionen Euro waren von den Machenschaften betroffen.
Des Weiteren zahlte ein Gebäudetechnik-Ingenieur Schmiergelder, um weiterhin auf der Baustelle tätig zu sein. Er wurde zur Zahlung von Geldstrafen verurteilt und muss Einkünfte aus den unlauteren Absprachen zurückgeben. Das Gericht stellte dabei konspiratives Handeln und verschleierte Geldflüsse fest.
Das Gericht betonte in seinen Schlussfolgerungen den Schutz des freien Wettbewerbs und die Wichtigkeit eines fairen Geschäftsverkehrs. Obwohl die Strafe gegen den Haupttäter zur Bewährung ausgesetzt wurde, da er keine Vorstrafen hatte und sich seit den Taten straffrei verhalten hat, wurde Kritik an der langen Verfahrensdauer und einem möglichen Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention laut.