Samstag, 23.11.2024

Regeln für Multicopter und Quadrocopter am Berliner Fernsehturm

Tipp der Redaktion

Philipp Schmitt
Philipp Schmitt
Philipp Schmitt ist ein kritischer Gesellschaftsjournalist beim Brandenburger Bote, der mit seiner scharfen Beobachtungsgabe und seinem Humor komplexe Themen pointiert auf den Punkt bringt.

Illegaler Drohnenflug am Berliner Fernsehturm und geltende Regeln für Hobbypiloten

Am Berliner Fernsehturm ereignete sich ein Vorfall mit einer Hobby-Drohne, die sich auf 270 Metern Höhe verfing und von der Feuerwehr geborgen werden musste. Insgesamt 15 Feuerwehrleute waren an dem Einsatz beteiligt. Dieser Vorfall verdeutlicht die Gefahren und Konsequenzen illegaler Drohnenflüge. Drohnen unterliegen klaren Regeln, die in der europäischen Drohnenverordnung definiert sind. Es gibt einheitliche Regelungen für den Einsatz von Drohnen in allen EU-Ländern. Je nach Gewicht und Leistung werden Drohnen als frei oder zulassungspflichtig eingestuft. Grundsätzlich dürfen Drohnen bis zu 120 Meter über dem Boden fliegen, für höhere Flüge ist eine Genehmigung erforderlich. Darüber hinaus gibt es eine spezielle Flugverbotszone rund um den Berliner Reichstag, für die eine Genehmigung erforderlich ist. Die geltenden Regeln und die EU-Drohnenverordnung sollen solche Vorfälle verhindern und die Sicherheit im Luftraum gewährleisten.

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