Freitag, 26.07.2024

Was ist erlaubt und was ist verboten bei Solar-Balkonkraftwerken im Kleingarten

Tipp der Redaktion

Hannah Richter
Hannah Richter
Hannah Richter ist eine erfahrene Redakteurin, die mit ihrer Präzision und ihrem Gespür für relevante Themen beeindruckt.

Ein Ehepaar aus Königs Wusterhausen kämpft vor Gericht um das Recht, eine kleine Solaranlage in ihrem Kleingarten zu betreiben. Die aktuelle Regelung in Brandenburg ist wenig praktikabel und stellt hohe Hürden für den Betrieb von Solaranlagen in Kleingärten dar. Der Vereinsvorstand lehnt das Vorhaben ab und droht mit der Kündigung des Pachtvertrags, obwohl nach dem Bundeskleingartengesetz der Betrieb von Stecker-Solaranlagen nicht verboten ist. In Brandenburg sind Solaranlagen in Kleingärten unter bestimmten Bedingungen erlaubt, jedoch mit strengen Beschränkungen und Hürden, die den Betrieb wenig lukrativ machen. Die Klage des Ehepaars wird von der Deutschen Umwelthilfe unterstützt, die bundesweiten Klärungsbedarf sieht und betont, dass Kleinkraftwerke bei der Energiewende eine bedeutende Rolle spielen. Ziel der Klage ist es, für eine bundesweite Rechtssicherheit in der Solar-Frage in deutschen Kleingärten zu sorgen.

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