Samstag, 09.11.2024

Was tun bei abgelehntem Pflegeantrag: Widerspruch und Klage

Tipp der Redaktion

Carolin Becker
Carolin Becker
Carolin Becker ist Redakteurin beim Brandenburger Bote und schreibt über gesellschaftliche Themen und lokale Ereignisse. Mit ihrem Blick für Details beleuchtet sie die Menschen und Geschichten aus der Region.

Bei Anträgen auf Pflege stehen viele Angehörige vor der Herausforderung, dass ihre Anträge abgelehnt werden, nachdem der Medizinische Dienst sie begutachtet hat. Häufig führt diese Begutachtung zur Ablehnung des Pflegeanspruchs. Doch die Betroffenen sollten sich nicht entmutigen lassen, denn es lohnt sich, gegen diese Ablehnung Widerspruch einzulegen. Die Erfolgsaussichten bei einem solchen Widerspruch sind gut, was bedeutet, dass die Chancen auf eine positive Entscheidung hoch sind.

Es ist daher empfehlenswert, sich nicht mit einer Ablehnung des Pflegeantrags abzufinden, sondern aktiv zu werden. Der Gang zum Anwalt und das Einleiten eines Widerspruchsverfahrens können sich als lohnenswert erweisen. Die Beurteilung durch den Medizinischen Dienst ist nicht in Stein gemeißelt, und oft können durch einen fundierten Widerspruch die ursprünglichen Entscheidungen revidiert werden. Angehörige sollten sich bewusst sein, dass sie Möglichkeiten haben, gegen ungerechtfertigte Ablehnungen vorzugehen und ihre Rechte einzufordern.

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