Die AfD plant, nach der Niederlage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen. Es gibt interne Unstimmigkeiten darüber, ob die Angelegenheit politisch oder juristisch entschieden werden soll. Zudem werden die Finanzen und Ausgaben der AfD kritisiert, während auch personelle Veränderungen im Bundesvorstand diskutiert werden.
Die AfD plant, vor das Bundesverwaltungsgericht zu ziehen, nachdem sie vor dem Oberverwaltungsgericht Münster in der Beschwerde gegen die Einstufung durch den Verfassungsschutz gescheitert ist. Interne Unstimmigkeiten bestehen hinsichtlich der Frage, ob die Angelegenheit politisch oder juristisch entschieden werden soll. Kritik wird an den finanziellen Mitteln und Ausgaben der AfD geäußert. Personelle Veränderungen im Bundesvorstand stehen an, darunter der Verzicht von Maximilian Krah und anderen Mitgliedern auf eine erneute Kandidatur.
Die interne Uneinigkeit und die Kritik an den Finanzen könnten die AfD bei bevorstehenden Wahlen beeinflussen. Zudem zeigen personelle Veränderungen im Bundesvorstand mögliche Umbrüche innerhalb der Partei an.