Der Bundestag hat beschlossen, das Strafmaß für die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen von Kindern zu reduzieren. Die Entscheidung wurde getroffen, nachdem es zu Problemen in der Umsetzung gekommen war. Innerhalb von drei Jahren wurde das Strafmaß erneut reformiert, wobei die Mindeststrafe von einem Jahr auf sechs Monate gesenkt wurde. Dies betrifft sowohl den Abruf als auch den Besitz von entsprechendem Material. Die Höchststrafe bleibt unverändert bei zehn Jahren.
Durch die Heraufsetzung der Mindeststrafe ist es nun nicht mehr möglich, von einer Bestrafung abzusehen. Taten, die zuvor mit einer Mindeststrafe von einem Jahr belegt waren, gelten nun als Verbrechen. Zudem wurden Haftstrafen für bestimmte Taten aufgehoben. Experten sind geteilter Meinung über die Auswirkungen dieser Reform. Einige vertreten die Ansicht, dass die vorherige Reform zu Problemen in der Strafverfolgung geführt hat und eine differenziertere Betrachtung der Mindeststrafen notwendig ist, um ungerechte Haftstrafen zu vermeiden.