Sonntag, 17.11.2024

Fördern Algorithmen das Suchtverhalten? EU-Kommission leitet Verfahren gegen Meta ein

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David Hoffmann
David Hoffmann
David Hoffmann ist Journalist und Wirtschaftsredakteur beim Brandenburger Bote. Seine Schwerpunkte liegen auf dem Finanzmarkt, Unternehmensanalysen und wirtschaftlichen Nachrichten aus Brandenburg, die er mit fundiertem Fachwissen und Leidenschaft präsentiert.

Die Europäische Kommission hat ein Verfahren gegen den Facebook- und Instagram-Mutterkonzern Meta eingeleitet, um den Verdacht auf Verstöße gegen den Jugendschutz zu untersuchen. Es besteht die Befürchtung, dass die Gestaltung der Dienste und deren Algorithmen bei Kindern ein Suchtverhalten auslösen könnten. Auch die Methoden des Konzerns zur Alterskontrolle werden hinterfragt.

Das Verfahren gegen Meta basiert auf dem Verdacht auf Verstöße gegen den Jugendschutz. Sorge besteht darüber, dass die Algorithmen der Plattformen ein Suchtverhalten bei Kindern auslösen könnten. Die Europäische Union plant zudem die Einführung eines neuen Gesetzes zum Schutz von Minderjährigen, das gezielte Werbung verbietet, die auf persönlichen Daten beruht.

Neben dem Verfahren gegen Meta laufen bereits Untersuchungen gegen andere Online-Plattformen wie TikTok und X. Diese Verfahren zielen darauf ab, die möglichen Auswirkungen auf die psychische Gesundheit von Minderjährigen zu prüfen und den Umgang mit illegalen und irreführenden Beiträgen zu bewerten.

Die Einleitung des Verfahrens gegen Meta dient der Prüfung von Verdachtsmomenten, ob der Konzern den Regeln zum Jugendschutz ausreichend nachkommt und ob die Alterskontrollmaßnahmen wirksam sind. Es wird auch betont, dass bereits Verfahren gegen andere Online-Plattformen wegen des Schutzes von Minderjährigen und der Bekämpfung illegaler Inhalte laufen.

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