Politiker und Wahlkämpfer werden zunehmend bedroht und angegriffen, was zu Forderungen nach härteren Strafen führt. Bundesjustizminister Marco Buschmann glaubt jedoch, dass das gesellschaftliche Problem nicht allein durch Strafrecht gelöst werden kann. Die geplante Einführung neuer Straftatbestände stößt auf Skepsis, insbesondere hinsichtlich möglicher unpräziser Formulierungen und der Einschränkung der Versammlungsfreiheit.
Angriffe auf Politiker haben in den letzten Jahren besorgniserregend zugenommen. Ein SPD-Politiker wurde Opfer eines krankenhausreifen Angriffs, während AfD-Abgeordnete sowohl verbale als auch körperliche Attacken hinnehmen mussten. Diese Entwicklung hat zu Forderungen nach einer Verschärfung des Strafrechts und nach konkreten Maßnahmen geführt.
Dennoch ist Bundesjustizminister Marco Buschmann der Auffassung, dass härtere Strafen allein das gesellschaftliche Problem nicht lösen können. Er warnt davor, dass die geplante Einführung neuer Straftatbestände, insbesondere bezüglich politischen Stalkings, auf Skepsis stoßen.
Insbesondere die mögliche unpräzise Formulierung und die befürchtete Einschränkung der Versammlungsfreiheit sorgen für Kritik an den vorgeschlagenen Maßnahmen. In Sachsen wird aktuell eine Gesetzesänderung bezüglich politischen Stalkings diskutiert, die auf breite Kritik stößt.
Die Debatte über härtere Strafen und die geplante Einführung neuer Straftatbestände lenkt den Blick auch auf das gesellschaftliche Problem an sich. Politiker und Experten mahnen zur verbalen Abrüstung und warnen vor einer Einschränkung der Versammlungsfreiheit. Sie betonen, dass die Lösung des Problems nicht allein durch das Strafrecht erreicht werden kann und dass präzise Formulierungen und eine ausgewogene Balance zwischen Sicherheit und Bürgerrechten notwendig sind.