Das Oberverwaltungsgericht in Münster hat die Berufung der AfD und ihrer Jugendorganisation gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz zurückgewiesen. Damit bleibt die AfD weiterhin als ‚extremistischer Verdachtsfall‘ eingestuft.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die AfD und die Junge Alternative weiterhin beobachten, so das Urteil des Oberverwaltungsgerichts. Das Gericht sieht hinreichende Verdachtsmomente bezüglich rechtsextremistischer, demokratiefeindlicher und menschenwürde-verletzender Bestrebungen.
Die AfD hat angekündigt, gegen das Urteil Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einzulegen. Das Urteil bestätigt die Einstufung der AfD als Verdachtsfall und hat unmittelbar keine Änderungen zur Folge. Es wird erwartet, dass die AfD gegen das Urteil vorgeht und eine umfassende schriftliche Urteilsbegründung aus Münster abwarten muss.