Samstag, 16.11.2024

So funktioniert die Briefwahl bei der Europawahl 2024

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David Hoffmann
David Hoffmann
David Hoffmann ist Journalist und Wirtschaftsredakteur beim Brandenburger Bote. Seine Schwerpunkte liegen auf dem Finanzmarkt, Unternehmensanalysen und wirtschaftlichen Nachrichten aus Brandenburg, die er mit fundiertem Fachwissen und Leidenschaft präsentiert.

Die Briefwahl zur Europawahl 2024 bietet den EU-Bürgerinnen und -Bürgern in Deutschland eine bequeme Möglichkeit, ihre Stimme abzugeben, insbesondere wenn sie am Wahltag nicht persönlich anwesend sein können. Hier sind die wichtigsten Informationen zur Briefwahl:

Antrag auf Briefwahlunterlagen: EU-Bürgerinnen und -Bürger, die an der Europawahl per Briefwahl teilnehmen möchten, können die Briefwahlunterlagen vor oder nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung beantragen.

Stimmabgabe per Briefwahl: Die Stimmabgabe per Briefwahl ist kostenlos innerhalb Deutschlands. Im Ausland fallen jedoch Portogebühren an, die von den Wählern getragen werden müssen. Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig vor dem Wahltag verschickt und spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr bei der zuständigen Stelle eingegangen sein.

Fristen für die Briefwahl: EU-Bürgerinnen und -Bürger in Deutschland können bis zum 9. Juni 2024, dem Tag der Europawahl, per Briefwahl abstimmen. Es ist wichtig, die Fristen für Antragstellung und Rücksendung der Briefwahlunterlagen zu beachten, um sicherzustellen, dass die Stimme rechtzeitig gezählt wird.

Auswertung und Zählung der Briefwahlen: Die Briefwahlen werden ausgewertet und zählen im vorläufigen Ergebnis der Europawahl. Die endgültigen Ergebnisse werden nach der Auszählung aller Stimmen veröffentlicht.

Die Briefwahl ist insbesondere für EU-Bürgerinnen und -Bürger, die sich zum Zeitpunkt der Europawahl im Ausland oder im Urlaub befinden, eine praktische Möglichkeit, ihre demokratischen Rechte auszuüben und an der Wahl teilzunehmen.

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