Ein 18-jähriger Täter aus München sorgte für Aufsehen, als bekannt wurde, dass er trotz eines bestehenden Waffenverbots ein Gewehr erwerben konnte. Dies war möglich, da in Österreich Waffen der Kategorie C frei erhältlich sind. Der Täter erwarb das Karabiner-Gewehr und ein Bajonett von einem Sammler, wobei er insgesamt 400 Euro zahlte. Besorgniserregend ist, dass der Kontakt zum Verkäufer über eine Onlineplattform hergestellt wurde, was auf eine mangelnde Kontrolle hindeutet.
Die österreichischen Waffengesetze verlangen, dass Waffen der Kategorie C im Zentralen Waffenregister registriert werden, doch der Käufer hat sechs Wochen Zeit dafür. Es wird berichtet, dass der Täter bereits ein Waffenverbot hatte, das bis mindestens Anfang 2028 gültig gewesen wäre. Trotz dieses Verbots und laufender Ermittlungen wegen religiöser Radikalisierung konnte er mühelos an die Waffe gelangen.
Am Tag des Anschlags war der Täter, der gerade eine neue Arbeit aufgenommen hatte, nicht am Arbeitsplatz erschienen. Diese traurige Entwicklung wirft einen Schatten auf die laxen Waffengesetze und Kontrollen in Österreich, die es einem potenziell gefährlichen Individuum ermöglichten, eine Waffe zu erwerben. Die tragischen Konsequenzen dieses Kaufs deuten auf dringenden Handlungsbedarf im Bereich der Waffenkontrolle hin.