Das EU-Lieferkettengesetz wurde beschlossen, um Menschenrechte und Umweltstandards entlang der Lieferkette zu gewährleisten. Es betrifft große Konzerne und Unternehmen ab 1000 Angestellten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro. Deutschland hat bereits ein eigenes Lieferkettengesetz für Konzerne, das jedoch durch das EU-Gesetz in einigen Bereichen erweitert wird.
Das EU-Lieferkettengesetz soll für mehr Menschenrechte und höhere Umweltstandards für Produkte auf dem europäischen Markt sorgen. Es betrifft Unternehmen ab 1000 Angestellten und einem Umsatz von 450 Millionen Euro in der gesamten Union. Deutschland hat bereits ein eigenes Lieferkettengesetz, bei dem zusätzlich ein Umsatz von 450 Millionen Euro erzielt werden muss. Große Konzerne werden zivilrechtlich haftbar bei Verstößen gegen die Sorgfaltspflicht. Die Einhaltung des deutschen Lieferkettengesetzes überwacht das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa), das nun mehr Befugnisse erhält.
Die Positionen der politischen Parteien in Deutschland sind gespalten, FDP und CDU/CSU sind gegen das Gesetz, während die Grünen positive Aspekte hervorheben. Das EU-Lieferkettengesetz erweitert das deutsche Gesetz in einigen Bereichen und legt mehr Verantwortung auf große Konzerne und Unternehmen. Kleine und mittlere Unternehmen sind vom Lieferkettengesetz nicht betroffen, könnten aber dennoch von Großkonzernen betroffen sein.