Die Union fordert ein Verkaufsverbot von Lachgas an Minderjährige, da ernsthafte Gesundheitsgefahren und mögliche psychische Abhängigkeit bestehen. Es wird eine strengere Regulierung des Lachgas-Verkaufs gefordert, um den Konsum als Party-Droge zu verhindern.
Lachgas, das auch als Party-Droge zunehmend verbreitet ist, kann zu Ohnmacht, Lähmungen und Herzbeschwerden führen. Trotz dieser schwerwiegenden gesundheitlichen Risiken ist der Verkauf und Konsum von Lachgas in Deutschland nicht verboten. Die Union ist besorgt über die unkontrollierte Verfügbarkeit von Lachgas und fordert ein Verkaufsverbot an Minderjährige sowie weitere Beschränkungen.
In anderen europäischen Ländern ist Lachgas strenger reguliert, und es gibt bereits Verkaufsverbote an Minderjährige. Die Union verweist darauf, dass Lachgas in einigen deutschen Städten sogar aus Snack-Automaten erhältlich ist. Diese mangelnde Regulierung und die zunehmende Verbreitung von Lachgas als Party-Droge sind besorgniserregend.
Die gesundheitlichen Folgen des Lachgaskonsums werden von der Ärzteschaft ernst genommen, und es besteht Konsens darüber, dass eine strengere Regulierung und mehr Aufklärung notwendig sind, um die Gefahren des Lachgas-Konsums zu bekämpfen. Die Union sieht es als dringend erforderlich an, Maßnahmen zu ergreifen, um insbesondere Minderjährige vor den gesundheitlichen Risiken und der möglichen psychischen Abhängigkeit von Lachgas zu schützen.