Potsdam und die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin Brandenburg erinnern an den 35. Jahrestag der Eintragung der Schlösser und Parks von Potsdam und Berlin in die UNESCO Welterbeliste. Die Aufnahme erfolgte am 12. Dezember 1990; die Bewerbung geht auf Anträge aus den Jahren 1989 und 1990 zurück.
Weg zur Aufnahme
Die Eintragung der Potsdamer Anlagen in die Welterbeliste begann mit einem Antrag der DDR am 29. September 1989. Die Bundesrepublik Deutschland schlug am 14. Juni 1990 zusätzliche Bereiche vor, darunter Teile der Havellandschaft mit den Parkanlagen in Glienicke und die Pfaueninsel. Auf der Sitzung des Welterbekomitees der UNESCO in Banff in Kanada wurde die Stätte am 12. Dezember 1990 unter der Nummer 532 C als Kulturdenkmal anerkannt. In den Jahren 1992 und 1999 erfolgten Erweiterungen, so dass die Welterbestätte heute rund 2.064 Hektar umfasst und zu den größten in Deutschland zählt.
Wiederherstellung und Finanzierung
In den vergangenen 35 Jahren wurde der Zustand der Schlösser und Gärten deutlich verbessert. Viele Bereiche, die durch Grenz- und Sperranlagen im Kalten Krieg zerschnitten waren, konnten wiederhergestellt werden. Für die umfangreichen Restaurierungen und die laufende Pflege kommen Mittel von den Ländern Brandenburg und Berlin, vom Bund sowie von der Landeshauptstadt Potsdam. Zugleich tragen private Eigentümer, Initiativen und Spenden zur Erhaltung bei.
Der Generaldirektor der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten, Christoph Martin Vogtherr, betont, dass die kontinuierliche Pflege und Erhaltung des Erreichten an Bedeutung gewinne. Er weist auf verschiedene Gefährdungen hin, darunter fahrlässige oder mutwillige Zerstörungen und die Folgen des Klimawandels, und fordert eine gemeinsame Verantwortung, um Schäden zu verhindern.
Ökonomische Wirkung der Welterbestätte
Eine Studie der Universität Potsdam im Auftrag der Industrie und Handelskammer Potsdam kommt zu dem Ergebnis, dass die Schlösser und Parks einen erheblichen wirtschaftlichen Effekt haben. Demnach generiert jeder Euro, den die öffentliche Hand in die Arbeit der Stiftung investiert, 5,54 Euro an Ausgaben in Gastronomie, Hotelgewerbe, Einzelhandel und regionalen Dienstleistungen. Der Effekt betrifft nicht nur bekannte Welterbe Orte wie Sanssouci oder das Neue Palais, sondern laut Studie auch Anlagen in Rheinsberg und Paretz.
Potsdams Oberbürgermeisterin Noosha Aubel bezeichnet die Zugehörigkeit großer Teile der Stadt zum Welterbe als Privileg, das die Lebensqualität steigere. Gleichzeitig schaffe der Status verbindliche Rahmenbedingungen für die Stadtentwicklung, denen sich die Kommune national und international stellen müsse.
Ensemblecharakter, Schutzauftrag und Ausblick
Die Einzigartigkeit der Potsdamer Stätte liegt laut Experten im Ensemblecharakter: In drei Jahrhunderten entstand an der Havel ein Gesamtkunstwerk aus Architektur, Gartenkunst und gestalteter Landschaft. Alleen und langgestreckte Sichtbeziehungen verbinden die Bauwerke zu begehbaren Landschaftsgemälden. Mit der UNESCO Auszeichnung verbunden ist der Schutzauftrag, denn Veränderungen oder unbedachte Anpassungen können unwiederbringliche Verluste bedeuten.
Die UNESCO Welterbekonvention von 1972 verfolgt das Ziel, Denkmäler von außergewöhnlichem universellen Wert nicht allein einzelnen Staaten zu überlassen. Weltweit sind nach Angaben der Organisation mehr als 1.200 Stätten in 170 Staaten ausgewiesen. Deutschland ist seit 1976 Mitglied und zählt derzeit 55 Welterbestätten. Die Verantwortung für den Schutz der Potsdamer Schlösser und Parks liegt weiterhin bei der Stiftung, der Landeshauptstadt Potsdam und dem Land Berlin, die sich nach eigener Aussage gemeinsam den kommenden Aufgaben stellen.
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