Montag, 22.12.2025

Cottbus legt Verkauf und Gebrauch von Feuerwerk für Silvester 2025 fest

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Die Stadt Cottbus hat Regeln für den Jahreswechsel bekanntgegeben. Demnach ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 an Privatpersonen in diesem Jahr nur in einem begrenzten Zeitraum zulässig. Die Verwaltung nennt außerdem Orte und Situationen, in denen das Abbrennen untersagt ist, sowie rechtliche Folgen bei Verstößen.

Verkaufszeitraum und erlaubte Feuerwerkskörper

Nach Angaben der Stadt dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 an Privatpersonen vom 29.12.2025 bis einschließlich 31.12.2025 verkauft werden. Zur Kategorie F2 zählen unter anderem Chinaböller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien und Feuerwerksraketen. Das Angebot ist damit zeitlich beschränkt auf die Tage unmittelbar vor Silvester.

Einsatzregeln und Verbotszonen

Die Stadt weist darauf hin, dass pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F2 auch an Silvester nicht von Personen unter 18 Jahren abgebrannt werden dürfen. Zudem gilt an den Tagen 31.12.2025 und 01.01.2026 ein Verbot, solche Feuerwerkskörper in der Nähe von Gebäuden und Anlagen zu zünden, in denen gasförmige, flüssige oder feste Brennstoffe gelagert oder vertrieben werden, sowie im Bereich von Tankstellen. Ebenfalls untersagt ist das Abbrennen von Gegenständen mit ausschließlicher Knallwirkung in der Nähe von medizinischen, sozialen und kirchlichen Einrichtungen, des Tierparks sowie des Tierheims.

Rechtliche Folgen und Hinweise zur Sicherheit

Verstöße gegen die Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes können als Ordnungswidrigkeit geahndet und mit einer Geldbuße belegt werden. Die Stadt mahnt zu verantwortungsvollem Umgang mit Pyrotechnik, rät zur Verwendung ausschließlich zugelassener Feuerwerkskörper und warnt vor illegaler Pyrotechnik wie Kugelbomben, die eine erhebliche Gefahr darstellen können. Zudem wird darum gebeten, die Reste der Feuerwerkskörper ordnungsgemäß zu entsorgen, damit Straßen und Wege frei und sicher bleiben.

Die Stadtverwaltung schließt mit guten Wünschen für den Jahreswechsel und dem Hinweis, dass bei Beachtung der Regeln einem sicheren und unfallfreien Übergang ins Jahr 2026 nichts im Wege stehe.

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