Die Stadt Brandenburg an der Havel hat die Tierseuchen-Allgemeinverfügung zum Schutz gegen die Geflügelpest vom 15. Dezember 2025 mit Wirkung zum 16. Januar 2026 aufgehoben. Die Aufhebung wurde im Amtsblatt Nummer 03/2026 am 16. Januar 2026 bekannt gemacht.
Aufhebung der Allgemeinverfügung
Die zurückgenommene Allgemeinverfügung war ursprünglich am 15. Dezember 2025 erlassen und im Amtsblatt Nummer 30/2025 veröffentlicht worden. Mit der Aufhebung sind die in der Verfügung enthaltenen Regelungen nicht mehr in Kraft.
Veröffentlichung und Geltungsbereich
Die Bekanntmachung der Aufhebung ist ebenfalls im Amtsblatt der Stadt veröffentlicht worden. Sie gilt für das Gebiet der Stadt Brandenburg an der Havel. Bürgerinnen und Bürger sowie betroffene Tierhalter finden die formelle Bekanntgabe und damit die rechtliche Grundlage der Aufhebung im Amtsblatt Nummer 03/2026 vom 16. Januar 2026.
Folgen für Geflügelhalter und Hinweise
Mit der Aufhebung entfallen die spezifischen Auflagen, die in der Allgemeinen Verfügung vom 15. Dezember 2025 festgelegt waren. Betroffene Geflügelhalter sollten die amtliche Bekanntmachung einsehen, um die konkreten Änderungen und gegebenenfalls weiter geltende Pflichten zu prüfen. Weitere Fragen klärt die zuständige Stelle der Stadtverwaltung, die auch das Amtsblatt herausgibt.
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