In Deutschland ist es grundsätzlich gestattet, mehrere Minijobs parallel auszuüben, jedoch müssen bestimmte Regelungen berücksichtigt werden. Das Gesetz für geringfügige Beschäftigungen, bekannt als Minijob-Gesetz, besagt, dass Minijobs sozialversicherungspflichtig werden, sobald das monatliche Einkommen die Schwelle von 538 Euro überschreitet. In der Regel kann neben einer Hauptbeschäftigung ein Minijob angenommen werden, solange die Gesamtarbeitszeit aller Minijobs die übliche Arbeitszeit nicht übersteigt. Zudem ist es wichtig, dass der Stundenlohn für Minijobs den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreitet und die Entlohnung angemessen ist.
Verdienstgrenze von 538 Euro
Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt in Deutschland aktuell bei 538 Euro monatlich. Ab Januar 2024 kommt der neue Mindestlohn von 12,41 Euro dazu, was bedeutet, dass Arbeitnehmer, die mehrere Minijobs ausüben, die 6.456 Euro Jahresgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls werden sie versicherungspflichtig und müssen höhere Abgaben leisten. Die Regelungen zu Minijobs sind entscheidend, um auch bei unterschiedlichen Teilzeitanstellungen die Freigrenze einzuhalten und unerwartete steuerliche Nachteile zu vermeiden.
Regeln bei Hauptbeschäftigung
Wer in einer Hauptbeschäftigung arbeitet, sollte sich über die Regelungen zu Minijobs informieren. Es ist wichtig zu wissen, wie viele Minijobs man haben darf, insbesondere wenn man einen Nebenjob im Verkauf annehmen möchte. In der Regel ist es möglich, einen Minijob zu haben, ohne die Zustimmung des Hauptarbeitgebers einholen zu müssen, solange das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung und dem Minijob die Verdienstgrenze von 537 Euro nicht überschreitet. Am Ende des Monats darf das gesamte Einkommen aus Hauptbeschäftigung und Minijob vor Abzug von Steuern 538 Euro nicht übersteigen, um den Status als Minijobber zu behalten.
Steuerliche Aspekte berücksichtigen
Für Minijobber:innen ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Der Verdienst aus Minijobs darf insgesamt 538 Euro im Jahr nicht übersteigen, um steuerfrei zu bleiben. Bei der Steuererklärung müssen Minijobber:innen beachten, dass dieser Verdienst in der Regel nicht besteuert wird, jedoch beim Finanzamt angegeben werden muss. Sofern Nebenjobs in Teilzeit vorliegen, sind die Sozialversicherungspflichten zu prüfen. Wer gesetzliche Freibeträge oder Werbungskosten geltend macht, sollte sich spät in der Saison im Hinblick auf den zu erwartenden Steuersatz vorbereiten. Diese Faktoren beeinflussen, wie viele Minijobs man haben darf.


