Die EU hat eine Reform des Stabilitäts- und Wachstumspaktes beschlossen, die neue Vorschriften für Staatsschulden und Haushaltsdefizite in den Mitgliedsländern festlegt. Die Reformpläne wurden heute vom Ministerrat in Luxemburg abschließend angenommen, nachdem das EU-Parlament letzte Woche zugestimmt hatte.
Die Reform umfasst neue Obergrenzen für Schulden und Defizite sowie Verschuldungsregeln und Defizitquoten. Die Obergrenze für die Defizitquote wurde auf drei Prozent des BIP festgelegt, während die Schuldenquote maximal 60 Prozent des BIP betragen darf. Kritik am bestehenden Regelwerk führte zu stärkerer Berücksichtigung der individuellen Lage von Ländern und Schutzmaßnahmen für hoch verschuldete Länder.
Die Reform schafft Klarheit und Flexibilität in den Regeln für Schuldenabbau und Haushaltsdisziplin. Es gibt unterschiedliche politische Meinungen zur Reform, wobei Kritiker Investitionshemmnisse und Einschränkungen für notwendige Ausgaben befürchten, während Befürworter die Reform als wichtig für finanzpolitische Stabilität ansehen.