Das Landesverfassungsgericht von Brandenburg äußert Bedenken an dem milliardenschweren Brandenburg-Paket des Landes und zweifelt an der zweckgebundenen Verwendung der Mittel. Die Alternative für Deutschland (AfD) hat eine Normenkontrollklage gegen das Paket eingereicht, mit der Begründung, dass die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Notlage nicht gegeben waren. Der Gerichtstermin für die Urteilsverkündung steht fest: Es wird am 21. Juni eine endgültige Entscheidung erwartet.
Das Brandenburg-Paket beinhaltet eine Kreditermächtigung und ist Teil des Haushaltsgesetzes des Landes. Allerdings hat das Landesverfassungsgericht Zweifel an der Zweckbestimmung des Pakets geäußert. Die AfD hat argumentiert, dass die Voraussetzungen für eine außergewöhnliche Notsituation nicht erfüllt waren, was die Rechtmäßigkeit der Kreditauszahlung in Frage stellt. Ob das Haushaltsgesetz und das Brandenburg-Paket tatsächlich unwirksam sind, ist noch nicht abschließend geklärt. Das Verfassungsgericht hat jedoch deutliche Bedenken und Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Zweckbestimmung des milliardenschweren Hilfspakets geäußert.