Dienstag, 12.11.2024

Brandenburger Verfassungsgericht weist AfD-Klage gegen Doppelhaushalt ab

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Laura Weber
Laura Weber
Laura Weber ist engagierte Lokaljournalistin beim Brandenburger Bote und schreibt über Musik, Theater und Film. Mit ihrer Leidenschaft für die Künste bringt sie die kulturelle Vielfalt der Region in den Fokus.

Im Land Brandenburg hat das Verfassungsgericht eine Klage der AfD-Fraktion gegen den Doppelhaushalt und die Notlagen-Erklärung des Landtags abgewiesen. Die AfD argumentierte, dass diese Maßnahmen verfassungswidrig seien und die zur Verfügung stehende Milliardensumme in Frage gestellt werden könnte.

Bei der Verhandlung ging es um eine „außergewöhnliche Notsituation“ für die Jahre 2023 und 2024, auf deren Grundlage Kreditermächtigungen für ein 1,6 Milliarden Euro schweres Brandenburg-Paket aufgenommen wurden. Die AfD zweifelte vor allem an der Notwendigkeit dieser Notsituation und hält das Vorgehen der Landesregierung für verfassungswidrig.

Die Entscheidung des Verfassungsgerichts könnte politische Auswirkungen haben, insbesondere in diesem Wahljahr. Die weitreichenden Folgen im Falle eines Erfolgs der Klage werden mit Spannung erwartet und könnten die politische Landschaft in Brandenburg beeinflussen.

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