Mittwoch, 25.09.2024

Die erlaubte Anzahl an Minijobs: Was man wissen sollte

Tipp der Redaktion

Laura Weber
Laura Weber
Laura Weber ist eine engagierte Lokaljournalistin, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz für die Belange der Bürgerinnen und Bürger eintritt.

In Deutschland ist es normalerweise erlaubt, mehrere Minijobs gleichzeitig auszuüben, jedoch gelten dabei bestimmte Vorschriften. Laut dem Gesetz über geringfügige Beschäftigungen, bekannt als Minijob-Gesetz, sind Minijobs sozialversicherungspflichtig, sofern das Einkommen die Grenze von 538 Euro überschreitet. Bei einer Hauptbeschäftigung ist es in der Regel erlaubt, zusätzlich einen Minijob anzunehmen, während die Gesamtsumme der Arbeitszeiten aus den verschiedenen Minijobs nicht die reguläre Arbeitszeit überschreiten sollte. Zu beachten ist, dass der Stundenlohn für Minijobs den gesetzlichen Mindestlohn nicht unterschreiten darf und auch die geringfügige Vergütung entsprechend berücksichtigt werden muss.

Verdienstgrenze von 538 Euro

Die Verdienstgrenze für Minijobs liegt in Deutschland aktuell bei 538 Euro monatlich. Ab Januar 2024 kommt der neue Mindestlohn von 12,41 Euro dazu, was bedeutet, dass Arbeitnehmer, die mehrere Minijobs ausüben, die 6.456 Euro Jahresgrenze nicht überschreiten dürfen. Andernfalls werden sie versicherungspflichtig und müssen höhere Abgaben leisten. Die Regelungen zu Minijobs sind entscheidend, um auch bei unterschiedlichen Teilzeitanstellungen die Freigrenze einzuhalten und unerwartete steuerliche Nachteile zu vermeiden.

Regeln bei Hauptbeschäftigung

Wer in einer Hauptbeschäftigung arbeitet, sollte sich über die Regelungen zu Minijobs informieren. Es ist wichtig zu wissen, wie viele Minijobs man haben darf, insbesondere wenn man einen Nebenjob im Verkauf annehmen möchte. In der Regel ist es möglich, einen Minijob zu haben, ohne die Zustimmung des Hauptarbeitgebers einholen zu müssen, solange das Einkommen aus der Hauptbeschäftigung und dem Minijob die Verdienstgrenze von 537 Euro nicht überschreitet. Am Ende des Monats darf das gesamte Einkommen aus Hauptbeschäftigung und Minijob vor Abzug von Steuern 538 Euro nicht übersteigen, um den Status als Minijobber zu behalten.

Steuerliche Aspekte berücksichtigen

Für Minijobber:innen ist es wichtig, die steuerlichen Aspekte zu berücksichtigen. Der Verdienst aus Minijobs darf insgesamt 538 Euro im Jahr nicht übersteigen, um steuerfrei zu bleiben. Bei der Steuererklärung müssen Minijobber:innen beachten, dass dieser Verdienst in der Regel nicht besteuert wird, jedoch beim Finanzamt angegeben werden muss. Sofern Nebenjobs in Teilzeit vorliegen, sind die Sozialversicherungspflichten zu prüfen. Wer gesetzliche Freibeträge oder Werbungskosten geltend macht, sollte sich spät in der Saison im Hinblick auf den zu erwartenden Steuersatz vorbereiten. Diese Faktoren beeinflussen, wie viele Minijobs man haben darf.

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