Die Bevölkerung in Brandenburg gehört zu den ältesten in ganz Deutschland. Mit steigendem Lebensalter ändern sich auch die Bedürfnisse im täglichen Leben – besonders bei der Barrierefreiheit in den eigenen vier Wänden. Von einem neuen Förderprogramm zum Umbau verwinkelter Badezimmer in moderne, seniorengerechte Badlösungen profitieren private Vermieter und ihre Mieter gleichermaßen.
Mit 70, 80 oder gar 90 Jahren kann der Einstieg in die Dusche oder Badewanne zur echten körperlichen Herausforderung werden. In nicht-barrierefreien Bädern stoßen auch ältere Menschen, die sonst noch einigermaßen gut allein zurechtkommen, schnell an ihre Grenzen. Das gilt besonders in einem Bundesland wie Brandenburg, wo viele Ältere noch in Mietwohnungen wohnen und zugleich die Zahl der Menschen mit höherem Alter im bundesweiten Vergleich besonders auffallend ist.
Mit einem Durchschnittsalter von 47,5 Jahren hatte Brandenburg 2024 die viertälteste Bevölkerung in Deutschland, meldete das Bund-Länder Demografie-Portal. Nur die Einwohner von Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen waren älter. Der Anteil der über 65-Jährigen ist nach dieser Statistik in Brandenburg zwischen 2000 und 2024 deutlich von 16 auf 26 Prozent gestiegen. Und die Alterung wird sich in Brandenburg weiter fortsetzen. 2050 könnten laut Demografie-Portal bereits 31 Prozent der Menschen 65 Jahre und älter sein.
Brandenburg greift tief in die Tasche
Mit Blick auf den Immobilien- und Mietmarkt bedeutet das: verstärkte Investitionen in barrierefreie Wohnungen, besonders Bäder mit moderner Technik und keinen versteckten oder offenen Stolperfallen. Doch der Blick der Vermieter richtet sich zugleich auf die Kosten: Gerade Investitionen in Bäder gehen ins Geld. Gut, dass Brandenburg jetzt nachlegt und den Vermietern mit einem gezielten Förderprogramm zur Seite springt: Mit dem „Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen“ macht die Investitionsbank des Landes den Umbau von Mietwohnungen noch attraktiver. Für den Umbau zu barrierefreien Bädern gibt es bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit, die Auszahlung erfolgt zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Nach zehn Jahren winkt ein Tilgungszuschuss von fünf Prozent.
Das Programm gilt aber nur für regulären Wohnraum. Ferienhäuser, Wochenenddomizile oder Pflegeheime sind ausgeschlossen. Auch Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Projekte sind nicht förderfähig. Die Kombination mit anderen Fördermitteln wie Krediten oder Zuschüssen ist dagegen zulässig, sofern die Summe aus Krediten und Zuschüssen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt. Zum Ziel der Maßnahme heißt es bei der landeseigenen Förderbank: „Der Brandenburg-Kredit Altersgerecht Umbauen dient der langfristigen Finanzierung von Baumaßnahmen, damit Mietwohnungen und Miethäuser möglichst barrierefrei für alle Altersgruppen genutzt werden können. Ziel ist es, barrierefreien und bezahlbaren Mietwohnraum im Land Brandenburg bereit zu stellen.“
So gelangen Vermieter an das Fördergeld
Um an das Fördergeld zu gelangen, ist de technische Seite entscheidend: Alle Maßnahmen müssen den KfW-Mindestanforderungen entsprechen und bankmäßig besichert sein. Michael Gorski, Experte für Badsanierung in Berlin, sagt: „ Alle technischen Details – vom bodengleichen Einstieg bis zum erhöhten WC – richten sich nach der Norm DIN 18040-2. Nur bei strikter Einhaltung ist die Förderung zuschussfähig.“ Gorskis Credo: An einer kleinen Grundfläche scheitert keine vorab bestens geplante Sanierung der einstigen Nasszelle „Schon fünf bis sechs Quadratmeter reichen aus – wenn Eingang, Bewegungsflächen und Dusche clever geplant sind. Die Fördermittel können sich so maximal auszahlen.“, so der Experte. Sein wichtigster Rat: Den Antrag auf Fördergelder müssen private Vermieter immer vor dem Sanierungsstart stellen – wenn der Fliesenleger und der Sanitärexperte erst einmal angefangen haben, gibt es kein Geld mehr.


