Die AfD-Chefs haben den Kandidaten Petr Bystron dazu aufgefordert, im Europawahlkampf auf weitere Auftritte zu verzichten. Diese Entscheidung fällt im Zusammenhang mit möglichen Verbindungen zu pro-russischen Netzwerken und Geldzahlungen. Die Generalstaatsanwaltschaft München ermittelt gegen Bystron wegen des Anfangsverdachts der Bestechlichkeit und Geldwäsche.
Petr Bystron steht auf Listenplatz 2 der AfD für die Europawahl. Seine Immunität wurde aufgehoben, und es laufen Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche. Es besteht der Verdacht möglicher Verbindungen zu pro-russischen Netzwerken.
Die AfD-Chefs sehen Konsequenzen für Bystron im Kontext der Europawahl als unumgänglich. Bystron selbst behauptet, dass die Ermittlungen politisch motiviert seien und geht davon aus, dass das Verfahren nach der Wahl eingestellt wird.