Das Oberverwaltungsgericht Münster hat entschieden, dass der Verfassungsschutz die AfD weiterhin als „rechtsextremistischen Verdachtsfall“ bezeichnen darf. Diese Entscheidung hat konkrete Auswirkungen auf die Beobachtung der Partei und könnte den Weg zu einer Hochstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ ebnen.
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Einstufung des Verfassungsschutzes bestätigt, Gründe dafür sind das Bundesverfassungsschutzgesetz und eine rechtsextreme und verfassungsfeindliche Ausrichtung der AfD. Die AfD könnte zukünftig als „gesichert extremistische Bestrebung“ eingestuft werden. Die Grünen-Fraktionsvize sieht die Beobachtung als Ausdruck der Wehrhaftigkeit des Rechtsstaats. Die Entscheidung des OVG könnte den Weg zu einem Parteiverbotsverfahren ebnen.
AfD-Anwälte wollen in die nächste Instanz gehen, mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht, geplante Mahnwache durch das Bündnis „Keinen Meter den Nazis“