Das Ordnungsamt der Fontanestadt Neuruppin weist erneut auf die Winterdienstpflichten der Anlieger hin und kündigt ein Angebot für kostenfreies Streugut an. Seit Beginn der Wintersaison kontrolliert die Verwaltung die Einhaltung der Satzung zur Straßenreinigung und zum Winterdienst. Gleichzeitig stellt die Stadt ab dem 9. Februar privaten Haushalten einmalig Streugut zur Verfügung, um kurzfristig Gefahren durch Glätte zu reduzieren.
Kontrollen und Pflichten der Grundstückseigentümer
Nach Angaben der Stadt sind alle Eigentümerinnen und Eigentümer der durch eine Straße erschlossenen Grundstücke winterdienstpflichtig, soweit die betroffene Fahrbahn oder der Gehweg nicht im städtischen Räum und Streuplan aufgeführt ist. Bei Verstößen fordert das Ordnungsamt die Pflichtigen auf, ihren Pflichten nach der Satzung nachzukommen.
Auf Fahrbahnen müssen Anlieger besonders Fußgängerüberwege und gefährliche Stellen bei Eis und Schneeglätte mit abstumpfenden Streumitteln behandeln. Als gefährlich gelten Bereiche, in denen wegen der Straßenführung oder versteckter Umstände ein Unfall auch bei üblicher Vorsicht nicht ausgeschlossen ist. Typische Beispiele sind scharfe oder unübersichtliche Kurven, starke Gefällstrecken, unübersichtliche Kreuzungen sowie Brücken und Straßen in Wassernähe.
Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten sind vom Schnee und Eis freizuhalten. Bei Fahrbahnen reicht die Pflicht in der Regel bis zur Straßenmitte. Ist nur auf einer Seite ein winterdienstpflichtiger Grundstückseigentümer vorhanden, erstreckt sich die Pflicht auf die gesamte Fahrbahnfläche.
Regeln für Gehwege und Ausnahmen bei Streumitteln
Für Gehwege gilt eine Mindestfreihaltebreite von 1,20 Meter. Bei Eis und Schneeglätte sind Gehwege mit abstumpfenden Mitteln zu bestreuen. Auch hier sind Regenwassereinläufe, Löschwasserentnahmestellen und Hydranten vom Schnee und Eis freizuhalten. An Haltestellen des öffentlichen Verkehrs müssen Gehwege so geräumt und bei Glätte bestreut werden, dass ein sicheres Ein und Aussteigen möglich ist.
Gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach Ende des Schneefalls beziehungsweise nach Entstehen der Glätte zu beseitigen. Generell gilt die Frist von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr; an Sonn und Feiertagen beträgt die Frist 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Nach 20:00 Uhr gefallener Schnee ist werktags bis 7:00 Uhr und an Sonn und Feiertagen bis 9:00 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen ist auf Gehwegen grundsätzlich verboten. Ausnahmen sind nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen, zum Beispiel bei Eisregen, oder an besonders gefährlichen Stellen wie Treppen, Rampen, Brückenauf und abgängen sowie starken Gefälleabschnitten möglich. Wurzelbereiche von Bäumen und begrünte Flächen sind von Ablagerungen mit salzhaltigem Schnee ausgenommen.
Kostenfreies Streugut für Privathaushalte
Die Fontanestadt Neuruppin und der Stadtservice der Stadtwerke stellen ab dem 9. Februar 2026 Privathaushalten ein Eimer Streugut je Bürgerin und Bürger zur Abholung bereit. Jeder Eimer enthält ungefähr 10 Kilogramm. Die Ausgabe erfolgt auf dem Gelände des Stadtservice, Gentzstraße 23 in Neuruppin, montags bis freitags von 7:30 Uhr bis 15:30 Uhr. Die Aktion gilt bis auf Widerruf und nur solange der Vorrat reicht.
Die Ausgabe richtet sich ausschließlich an private Haushalte der Fontanestadt einschließlich der Ortsteile. Das Streugut wird nur in selbst mitgebrachte Behältnisse abgegeben und ist nicht für gewerbliche Zwecke bestimmt.
Bürgermeister Nico Ruhle dankte denjenigen, die ihren Winterdienstpflichten nachkommen, und bezeichnete das Räumen und Streuen als einen Dienst an der Gemeinschaft und ein Zeichen gelebter Solidarität. Die Stadt betont, dass die Maßnahmen dazu dienen sollen, kurzfristig Gefährdungen durch Glätte zu reduzieren.
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