Unbekannte haben ein 1,20 Meter tiefes Loch am Grab von CDU-Politiker Wolfgang Sch\u00e4uble gegraben. Der Vorfall wird derzeit vom polizeilichen Staatsschutz in Zusammenarbeit mit der Staatsanwaltschaft untersucht. Bisher gibt es keine Erkenntnisse zu den Hintergr\u00fcnden des Vorfalls.<\/p>
Offenburger Oberb\u00fcrgermeister Marco Steffens \u00e4u\u00dfert sich besorgt \u00fcber die St\u00f6rung der Totenruhe und hofft auf rasche Aufkl\u00e4rung durch die Polizei.<\/p>
Die St\u00f6rung der Totenruhe kann nach dem Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden. Es handelt sich um ein ernstes Vergehen, und die rechtlichen Konsequenzen f\u00fcr die T\u00e4ter k\u00f6nnten schwerwiegend sein.<\/p>