Anwälte von Björn Höcke haben Revision gegen das Urteil des Landgerichts Halle eingelegt, das den Politiker zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilte. Der Vorwurf lautet auf den Gebrauch einer Nazi-Parole während einer Wahlkampfrede, was Höcke bestreitet. Die Verteidigung plant, bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen, um das Urteil anzufechten.
Björn Höcke, der des Gebrauchs einer Nazi-Parole beschuldigt wurde, steht weiterhin im Fokus der Justiz. Ihm droht eine Verurteilung mit Eintrag in das Führungszeugnis, sollte das Urteil rechtskräftig werden. Die Verteidigung setzt darauf, das Verfahren vor den Bundesgerichtshof zu bringen und gegebenenfalls bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte weiterzuziehen.