In der Cottbuser Karl Liebknecht Straße hat die Stadtverwaltung am Dienstag einen offenbar illegal betriebenen Goldankauf im Wege des Sofortvollzugs untersagt. Die Maßnahmen richteten sich gegen ein Geschäft oder eine Verkaufsaktion, deren Fortsetzung von der Verwaltung verhindert wurde.
Vorgehen der Verwaltung
Nach Angaben der Stadt handelte es sich um einen Eingriff im Sofortvollzug. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung setzten demnach die Maßnahme vor Ort durch, um den Betrieb des Goldankaufs zu stoppen. Weitere Details zum Ablauf der Kontrolle nannte die Stadtverwaltung in der vorliegenden Mitteilung nicht.
Warnung vor Werbeflyern und Kontaktmöglichkeiten
Die Stadtverwaltung warnte ausdrücklich davor, Werbeflyern dieser Art ungeprüft zu vertrauen. Wer Fragen zu solcher oder ähnlicher Werbung hat, kann sich per Email an gewerbe@cottbus.de wenden oder die Telefonnummer 0355 612 2840 nutzen. Die Behörde empfiehlt, im Zweifel Behördenauskünfte einzuholen, bevor man auf entsprechende Angebote reagiert.
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