Björn Höcke, ein Politiker der AfD, wurde wegen der Verwendung verfassungswidriger und terroristischer Kennzeichen zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro verurteilt. Trotz seines Nettoeinkommens von 9.000 Euro hätte der Tagessatz 270 Euro betragen sollen. Das Gericht zog jedoch 50 Prozent Freibeträge ab und rundete den Tagessatz auf 130 Euro ab. Höcke hat angekündigt, gegen das Urteil vor das Bundesverfassungsgericht und den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu ziehen. Zudem stehen weitere Verfahren wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung bevor.
Björn Höcke wurde zu 100 Tagessätzen à 130 Euro verurteilt, insgesamt 13.000 Euro. In einer internen Chatgruppe der AfD bezeichnete ein Abgeordneter den Tagessatz als ‚gnädig‘. Höcke plant, in Berufung zu gehen und sieht weiteren Verfahren entgegen. Das Urteil löste auch innerhalb der AfD Reaktionen aus, und es bleibt abzuwarten, wie sich das auf die kommenden Verfahren auswirken wird.