Im aktuellen Erbschaftsstreit des bekannten Drogerie-Unternehmers Erwin Müller geht es um die Auseinandersetzung mit seinen drei erwachsenen Adoptivkindern, die ihren Pflichtteil des Erbes einfordern. Der Kern des Streits dreht sich um die Gültigkeit eines Vertrags, in dem die Adoptierten früher auf ihren Pflichtteil verzichtet hatten.
Die 91-jährige Müller, der bereits einen leiblichen Sohn hat, setzte die Adoption offenbar als Druckmittel in einem anderen Erbstreit ein. Es besteht der Verdacht, dass die Adoptierten durch Zugeständnisse zum Verzicht auf den Pflichtteil beeinflusst wurden. Eine Klage vor Gericht wurde eingereicht, aber Experten sind skeptisch, ob sie Erfolg haben wird. Ein Urteil wird voraussichtlich am 29. Juli verkündet.
Das Gericht betrachtet den Vertrag als formnichtig und sittenwidrig. Dennoch herrscht Uneinigkeit über die Ansichten der Streitparteien. Die Hintergründe und Motive des Erbstreits bleiben im Dunkeln.