Samstag, 16.11.2024

Schuldfähigkeit des dritten Angeklagten im Wirecard-Prozess bestätigt

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Jonas Lehmann
Jonas Lehmann
Jonas Lehmann berichtet beim Brandenburger Bote über Wirtschaft und Umwelt. Sein Fokus liegt auf nachhaltigen Themen und innovativen Ideen aus der Region.

Im Wirecard-Prozess wurde die Schuldfähigkeit des dritten Angeklagten, des ehemaligen Chef-Buchhalters Stefan von E., bestätigt. Seine primäre Verteidigungsstrategie ist zerbröselt, und er kann nicht mehr auf Schuldunfähigkeit hoffen. Dies ist ein entscheidender Wendepunkt in dem Prozess, der weiterhin die Schlagzeilen beherrscht.

Stefan von E. hatte bisher geschwiegen, während der Kronzeuge Bellenhaus geständig ist und Ex-Chef Braun alles abstreitet. Forensische Gutachten, die keine Störung bei von E. festgestellt haben, bestätigen seine volle Schuldfähigkeit. Dies bedeutet, dass der Ex-Chefbuchhalter nun eine langjährige Gefängnisstrafe befürchten muss. In den kommenden Tagen werden weitere Rechtsgespräche mit dem Gericht darüber entscheiden, wie der Prozess weiterverlaufen soll.

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