Die Verbraucherzentrale Thüringen hat Klage gegen die Kündigungsfrist der Bahncard bei der Deutschen Bahn eingereicht. Der Prozessbeginn, der ursprünglich für den 27. Juni geplant war, wurde vom Gericht auf den 22. August verschoben. Diese Verschiebung erfolgte aufgrund eines Antrags der DB Fernverkehr, die eine Fristverlängerung beantragt hatte.
Diese Klage hat große Auswirkungen auf Bahncard-Abonnenten, da die Kündigungsfrist der Bahncard verkürzt wurde. Die Verbraucherzentrale Thüringen argumentiert, dass dies einen Verstoß gegen das Gesetz über faire Verbraucherverträge darstellt.
Die Deutsche Bahn beruft sich darauf, dass das Gesetz über faire Verbraucherverträge nicht für die Bahncard 25 und 50 gilt. Allerdings wird dies von Verbraucherschützern angezweifelt.