Der Kinderschutzbund hat erneut die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz gefordert. Trotz der UN-Kinderrechtskonvention werden wichtige Entscheidungen getroffen, die die Rechte von Kindern vernachlässigen. Der Verband betont, dass die Aufnahme der Kinderrechte im Grundgesetz schon lange überfällig ist und von verschiedenen Verbänden unterstützt wird.
Es ist alarmierend, dass die Kinderrechte bisher nicht im Grundgesetz verankert sind. Die UN-Kinderrechtskonvention gilt seit 1992, dennoch werden die Rechte von Kindern in vielen Bereichen vernachlässigt. Kinder brauchen besonderen Schutz und Unterstützung, und die Aufnahme ihrer Rechte ins Grundgesetz könnte dazu beitragen, herkunftsbedingte Ungleichheiten abzubauen. Der Kinderschutzbund warnt davor, dass die Forderung nach Aufnahme der Kinderrechte seit Jahren besteht und gleichzeitig 2021 Verhandlungen darüber gescheitert sind. Eine Zweidrittelmehrheit für eine Grundgesetzänderung ist erforderlich, was die Situation zusätzlich erschwert.
Die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz ist überfällig und könnte die Rechte von Kindern stärken. Es ist an der Zeit, dass wichtige Entscheidungsträger diese Forderung ernst nehmen und sich dafür einsetzen, die Rechte von Kindern angemessen zu verankern.