Der nordrhein-westf\u00e4lische Ministerpr\u00e4sident W\u00fcst dr\u00e4ngt auf die Einf\u00fchrung einer Versicherungspflicht gegen Naturkatastrophen im Saarland. Er bezeichnet die Tatenlosigkeit der Bundesregierung in dieser Frage als fahrl\u00e4ssig und fordert eine neue gesetzliche Regelung, um die B\u00fcrger vor wirtschaftlichem Ruin im Ernstfall zu bewahren.
Die Forderung nach einer Pflichtversicherung f\u00fcr Elementarsch\u00e4den wird von W\u00fcst bereits seit langem erhoben, und er betont die Dringlichkeit dieser Ma\u00dfnahme angesichts der zunehmenden Naturkatastrophen. Die Bundesregierung z\u00f6gert jedoch, obwohl die L\u00e4nder diese Forderung bereits vor zwei Jahren gestellt haben. Insbesondere die Hochwasserkatastrophe 2021 und die aktuellen Flutsch\u00e4den im Saarland verst\u00e4rken die Dringlichkeit der Pflichtversicherung. Sowohl die Bundesregierung als auch die Versicherungsbranche \u00e4u\u00dfern Bedenken hinsichtlich des damit verbundenen b\u00fcrokratischen Aufwands und der Kosten.
NRW-Ministerpr\u00e4sident W\u00fcst kritisiert die Tatenlosigkeit der Bundesregierung und betont, dass eine Pflichtversicherung nicht nur den B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrgern, sondern auch dem Steuerzahler Sicherheit bieten w\u00fcrde. Die geplante Ministerpr\u00e4sidentenkonferenz am 20. Juni soll das Thema erneut auf die Tagesordnung setzen, obwohl die Bundesregierung und die Versicherungsbranche Bedenken \u00e4u\u00dfern und skeptisch sind.