Mittwoch, 17.12.2025

Geflügelpest in Päwesin führt zu Schutz- und Überwachungszonen in Brandenburg an der Havel

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Die Stadt Brandenburg an der Havel hat nach einem Ausbruch der Geflügelpest in der Gemeinde Päwesin zusätzliche Schutzmaßnahmen angeordnet. Betroffen sind unter anderem Geflügelausstellungen und der Handel mit Geflügel im Reisegewerbe. Die Verordnung ist im Amtsblatt Nummer 30/2025 veröffentlicht und tritt am 17. Dezember 2025 in Kraft.

Ausbruch und erste Untersuchungen

Der Ausbruch wurde am 15. Dezember 2025 bekanntgegeben. In einem Putenbetrieb in Päwesin mit etwa 12 500 Tieren waren erhöhte Tierverluste aufgefallen. Der Betriebsinhaber veranlasste eine tierärztliche Untersuchung. Das Veterinäramt des Landkreises Potsdam Mittelmark sperrte den Bestand und ließ Proben entnehmen.

Bereits im Oktober 2025 war ein vergleichbarer Fall in Weseram festgestellt worden. Nach Angaben der Stadt erfordert die aktuelle Lage ein konsequentes Vorgehen, um eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern.

Räumliche Einschränkungen und seuchenrechtliche Vorgaben

Rund um den betroffenen Tierbestand wird eine Schutzzone mit einem Mindestumfang von drei Kilometern eingerichtet. Darüber hinaus gilt eine Überwachungszone mit einem Mindestumfang von zehn Kilometern. Innerhalb dieser Zonen treten besondere seuchenrechtliche Vorgaben in Kraft, die unter anderem Veranstaltungen und den Handel mit Geflügel betreffen.

Die Tierseuchenallgemeinverfügung listet konkret Beschränkungen für Geflügelausstellungen sowie für die Abgabe und den Verkauf von Geflügel im Reisegewerbe. Die Maßnahmen sollen das Risiko weiterer Infektionen verringern.

Umsetzung und Information

Die Stadt hat die vollständige Verordnung und die angeordneten Seuchenbekämpfungsmaßnahmen auf ihrer Internetseite veröffentlicht. Tierhalterinnen und Tierhalter sowie Veranstalter und Händler werden gebeten, die Regelungen zu beachten und die angeordneten Maßnahmen umzusetzen.

Weitere Kontrollen und Untersuchungen durch die zuständigen Behörden sollen klären, ob und in welchem Umfang weitere Betriebe betroffen sind und welche weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich werden.

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