Der AfD-Politiker Tino Chrupalla ist mit seinem Antrag auf Klageerzwingung vor Gericht gescheitert, nachdem die Staatsanwaltschaft keine Straftat feststellen konnte. Der Vorfall ereignete sich am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Ingolstadt.
Die Staatsanwaltschaft stellte nach umfangreichen Ermittlungen fest, dass keine konkreten Hinweise auf eine Straftat vorliegen. Trotz eines vermeintlichen Stichs im Arm von Tino Chrupalla ergaben Tests keine Anzeichen auf eine Vergiftung oder eine fremde Verletzung. Die Ermittlungen wurden eingestellt, da keine ausreichenden Beweise für eine Straftat vorlagen.
Das Oberlandesgericht erklärte die Klageerzwingung vor Gericht als unzulässig, und Tino Chrupalla hat keine Möglichkeit, gegen diesen Beschluss Rechtsmittel einzulegen. Damit ist sein Antrag offiziell gescheitert.