Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat in einem wegweisenden Urteil die Bundesregierung zur Nachbesserung ihres Klimaschutzprogramms verpflichtet. Die Richter begr\u00fcndeten ihre Entscheidung damit, dass die aktuellen Ma\u00dfnahmen nicht ausreichen, um die Klimaziele zu erreichen. Dieses Urteil erging aufgrund von Klagen der Deutschen Umwelthilfe, die in zwei Klagen (Aktenzeichen OVG 11 A 22/21 und OVG 11 A 31/22) vor dem Gericht Recht bekam.
Die Bundesregierung steht somit vor der Aufgabe, ihr Klimaschutzprogramm zu \u00fcberarbeiten, um die gesetzlichen Vorgaben und Klimaziele zu erf\u00fcllen. Es ist jedoch m\u00f6glich, dass die Bundesregierung in Revision geht, um die Wirkung des Urteils aufzuschieben. Dieses Urteil ist ein weiteres Zeichen f\u00fcr den zunehmenden Druck auf die Regierung, wirksame Ma\u00dfnahmen zur Bek\u00e4mpfung des Klimawandels zu ergreifen.